Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen als juristische Experten zu Verfügung. Das sind unsere notariellen Tätigkeiten:
Wir bieten Ihnen die Qualität und Kreativität Hilfestellung bei der Gestaltung Ihrer Unternehmung und individuellen Lösungen.
Der Bereich Notar auf der Website Poli – Dr. Thöne erklärt notarielle Tätigkeiten in Wiesbaden und zeigt zugleich, wo Schnittstellen zur anwaltlichen Beratung entstehen können. Gerade bei Immobilien, Erbrecht, Vorsorge und Gesellschaftsrecht greifen rechtliche Form, wirtschaftliche Folgen und persönliche Ziele häufig ineinander. Wichtig bleibt dabei die klare Rollentrennung: Der Rechtsanwalt vertritt Interessen seines Mandanten, der Notar ist zu Neutralität und ausgewogener Beurkundung verpflichtet.
Notarielle Tätigkeiten sind immer dann relevant, wenn das Gesetz eine besondere Form verlangt oder wenn eine neutrale, geordnete und rechtssichere Abwicklung gewünscht ist. Dazu gehören unter anderem Grundstückskaufverträge, Grundbucherklärungen, Gesellschaftsgründungen, Handelsregisteranmeldungen, Ehe- und Erbverträge, notarielle Testamente, Vorsorgevollmachten und bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie. Die notarielle Vorbereitung schafft Struktur, ersetzt aber nicht automatisch eine parteiliche anwaltliche Beratung.
Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Häusern spielt der notarielle Vertrag eine zentrale Rolle. Themen wie Kaufpreisfälligkeit, Eigentumsumschreibung, Belastungen, Grundbuch, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Finanzierung oder Vollzug müssen verständlich geregelt werden. Wer vor einer Immobilienentscheidung eigene Interessen prüfen lassen möchte, sollte unterscheiden, ob eine anwaltliche Beratung oder eine notarielle Beurkundung benötigt wird. Beide Ebenen können denselben Sachverhalt betreffen, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
Im Erbrecht können notarielle Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie Vorsorgevollmachten eine wichtige Rolle spielen. Besonders bei Immobilienvermögen, Gesellschaftsanteilen, Unternehmensnachfolge oder komplexen Familienverhältnissen lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung. Mandanten sollten Unterlagen, Vermögensübersichten, vorhandene Verfügungen und gewünschte Ziele möglichst geordnet mitbringen. So kann geklärt werden, welche formalen Schritte notwendig sind und welche Fragen vorher anwaltlich eingeordnet werden sollten.
Auch im Gesellschaftsrecht sind notarielle Vorgänge häufig. Dazu gehören Gründungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführerbestellungen, Anteilsübertragungen, Umwandlungen, Gesellschafterbeschlüsse und Handelsregisteranmeldungen. Unternehmen profitieren von einer sauberen Vorbereitung, weil formale Fehler später Zeit, Geld und Abstimmungsaufwand verursachen können. Wenn daneben Gesellschafterinteressen, Konflikte oder Nachfolgefragen zu bewerten sind, kann zusätzlich anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Je nach Anliegen können Ausweise, Grundbuchangaben, Kaufvertragsentwürfe, Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten, Familienstandsdaten, vorhandene Testamente, Vorsorgevollmachten oder Vermögensübersichten wichtig sein. Nicht jedes Dokument muss beim ersten Kontakt vollständig vorliegen. Hilfreich ist aber eine klare Beschreibung des Ziels: Soll eine Immobilie verkauft, Vermögen übertragen, eine Gesellschaft verändert, eine Vorsorge geregelt oder eine Nachfolge vorbereitet werden?
Eine gute Vorbereitung verkürzt Rückfragen und macht die rechtliche Struktur verständlicher. Sie hilft auch dabei, zu erkennen, ob nur eine notarielle Tätigkeit benötigt wird oder ob zusätzlich anwaltliche Beratung sinnvoll ist. Gerade bei Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht liegen diese Ebenen oft nah beieinander. Trotzdem darf die neutrale Rolle des Notars nicht mit einer parteilichen Interessenvertretung verwechselt werden.
Die Website zeigt bewusst die Kanzlei Poli – Dr. Thöne als gemeinsame Struktur von Rechtsanwälten und Notar. Das ist für Suchende in Wiesbaden sinnvoll, weil sie schnell erkennen können, ob ein Anliegen eher in den Bereich Rechtsanwalt, Notar oder in eine Schnittstelle fällt. Die Seite Notar soll deshalb nicht nur das Wort Notar bedienen, sondern die typischen Berührungspunkte zu Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücks-/Immobilienrecht verständlich machen.
Die klare Abgrenzung der Rollen schützt alle Beteiligten. Der Notar sorgt für rechtssichere Beurkundung und neutrale Abwicklung; der Rechtsanwalt prüft und vertritt individuelle Interessen. Weitere anwaltliche Schwerpunkte finden Sie unter Rechtsgebiete, die Kanzlei erreichen Sie über die Kontaktseite. Allgemeine Informationen zum Notariat bietet notar.de.
Ist der Notar Interessenvertreter? Nein. Der Notar ist neutral und achtet auf eine rechtssichere Beurkundung. Wer eine parteiliche Prüfung der eigenen Interessen benötigt, sollte anwaltliche Beratung gesondert klären.
Wann ist eine notarielle Form erforderlich? Das hängt vom Vorgang ab. Besonders Grundstücksgeschäfte, bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge und erbrechtliche Gestaltungen können notarielle Form oder notarielle Begleitung erfordern.