Gesellschafts- und Handelsrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. Das Handelsrecht ergänzt als Sonderprivatrecht der Kaufleute das BGB. Zu den Schwerpunkten der Vorlesung gehören der Kaufmannsbegriff, das Handelsregister, das Unternehmens- und Firmenrecht, die kaufmännische Stellvertretung und die Handelsgeschäfte (vor allem der Handelskauf). Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, die Auflösung, die innere Struktur und die Außenbeziehungen von Personenmehrheiten. Die Vorlesung behandelt die Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) und die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).